Kanton Zug

Organisieren Sie demnächst ein Fest oder einen Event? Möchten Sie Ihr Personal oder Ihre freiwilligen Helferinnen und Helfer schulen? Benötigen Sie Jugendschutzmaterialien? Möchten Sie Testkäufe? Sind Sie froh um Anregungen, wie Sie den Jugendschutz im Veranstaltungsbereich oder in Ihrem Betrieb optimal umsetzen können?

Hier finden Sie kostenlose Unterstützung bei der Planung und Umsetzung des Jugendschutzes an Ihrer Veranstaltung / in Ihrem Betrieb!

Der Jugendschutz ist für Sie als Veranstaltende, Gastrobetrieb oder Detailhandel neben der Personalplanung, der Programmgestaltung, der Sicherheit, der Verpflegung etc. ein wichtiges Thema. Denn der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige bzw. an unter 18-Jährige und der Verkauf von Tabak an unter 18-Jährige ist verboten und kann bestraft werden. Wichtige Informationen zu Alkohol und Jugendlichen finden Sie in der Broschüre Alkoholabgabe an Jugendliche (2.01 MB).

Wieso braucht es den Jugendschutz?
Jugendliche verhalten sich risikobereiter und sind unerfahrener als Erwachsene. Deshalb braucht es Schutzbestimmungen, die junge Menschen vor einem zu frühen und übermässigen Alkohol- und Tabakkonsum schützen. Im Wachstum reagiert der Körper besonders sensibel auf Alkohol und Tabak. Regelmässiger sowie übermässiger Konsum verändert das jugendliche Gehirn nachhaltig und negativ. Je früher sich junge Menschen den Konsum von Suchtmitteln zur Gewohnheit machen, desto grösser ist das Risiko einer späteren Abhängigkeit. Dies gilt insbesondere für den Tabak. Wünschenswert wäre es, dass Jugendliche einen massvollen Umgang mit Alkohol erlernen und keinen Tabak konsumieren.

Wer trägt Verantwortung?
Der Verkauf und die Weitergabe von Alkohol und Tabak an Jugendliche ist strafbar, der Konsum durch Jugendliche aber nicht. Jugendliche können ihre Impulse weniger gut kontrollieren als Erwachsene und auch mögliche Konsequenzen ihres Verhaltens noch nicht richtig abschätzen. Deshalb können sie noch nicht vollumfänglich für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden. Zudem spielt sich der Alkohol- und Tabakkonsum bei Jugendlichen praktisch ausschliesslich in der Freizeit und im Ausgang ab. Dort haben Erziehungsberechtigte wenig Einfluss. Es ist also wichtig, dass Erwachsene bei einem Kaufversuch von Alkohol und Tabak den Jugendlichen Grenzen setzen und der Gastrobetrieb / Detailhandel / Veranstaltende die Verantwortung für die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen übernimmt.

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Obwalden
Fachstelle Gesellschaftsfragen
Jugendschutz
Dorfplatz 4
6061 Sarnen
Telefon 041 666 63 62
jugendschutz@ow.ch
www.gesellschaftsfragen.ow.ch

Nidwalden
Fachstelle Gesundheitsförderung und Integration
Marktgasse 3
6371 Stans
Telefon 041 618 75 90
gfi@nw.ch
www.gfi.nw.ch

Schwyz
gesundheit schwyz
Gesundheitsförderung und Prävention
Centralstrasse 5d
6410 Goldau
Telefon 041 747 68 70
gesundheit-schwyz@triaplus.ch
www.gesundheit-schwyz.ch

Uri
Gesundheitsförderung Uri
Gotthardstrasse 14
6460 Altdorf
Telefon 041 500 47 27
info@gesundheitsfoerderung-uri.ch
www.gesundheitsfoerderung-uri.ch

Zug
Amt für Gesundheit
Aegeristrasse 56
CH-6300 Zug
Telefon 041 728 39 39
gesund@zg.ch
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Luzern
Akzent Prävention und Suchttherapie
Seidenhofstrasse 10
6003 Luzern
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